Kompetente Beratung und Gutachten, u. a. für Schäden an Gebäuden,
Vor-Ort-Energieberatung, Energieausweis, Beweissicherungen,
Bauwerksanalysen und Feuchte-Messungen.
Der Inhaber unseres Ingenieurbüros ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als antragsberechtigter Energieberater (Vor-Ort-Energiesparberater) registriert, bzw. anerkannt. Für die Energieberatung durch das BAFA-Förderprogramm zur Vor-Ort-Beratung im Wohnbestand erhalten antragsberechtigte Energieberater Zuschüsse vom Staat.
Seit dem 1. Mai 2008 und zuletzt am 10. September 2009 wurde das BAFA-Förderprogramm zur Vor-Ort-Beratung ergänzt (z. B. um Thermografie) und wesentlich verbessert. Nachfolgend die deutlich erhöhten Förderbeträge und wichtige Änderungen:
Der Energieausweis auf Grundlage des Bedarfs ist nun auch förderfähig.
Als Wohnhausbesitzer kommt Ihnen die Förderung indirekt zugute, da Sie für die Beratung entsprechend weniger bezahlen müssen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Vor-Ort-Energieberatung („Energiesparberatung vor Ort“) für Wohngebäude, deren Bauantrag vor dem 31.12.1994 gestellt wurde.
Grundlage ist die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung).
(Download der aktuellen Richtlinie als PDF)